Wasserzeichen „mit rechtwinklig aufeinander stehenden Radien auf, von denen der eine
über den Kreis hinaus verlängert ist und in einem bestimmten Abstand von einem schrägen
<p>Für das Projekt wurde der zweite Teil des Codex, der <ref
Kreuz (Andreaskreuz nach Keinz) durschnitten wird“ . Der Codex wurde von zwei Schreibern
target="https://www.handschriftencensus.de/werke/3415">das <title>Buch aller
verfasst. Das Buch der Natur von Konrad von Megenberg zeichnet sich durch eine gut
verbotenen Kunst</title></ref> von Johannes Hartlieb enthält, transkribiert (Seite
lesbare, kräftige Handschrift aus, die in zwei Spalten geschrieben wurde. Das Buch der
338 recto bis 364 verso). Diese Abschrift ist auf das Jahr 1515 datier. Der erste Teil
verbotenen Kunst hingegen ist durch eine undeutlichere und kleinere Schrift
des Codex, der um 1460 entstand und das <title>Buch der Natur</title> von Konrad von Megenberg enthält,
gekennzeichnet. Als Satzzeichen verwendet der Schreiber Schrägstriche, deren
wurde hier nicht bearbeitet.</p>
Sinneinheiten nicht immer nachvollziehbar sind. Die Kapitelüberschriften kennzeichnen
<p>Die <ref
sich durch Rubrizierungen aus. Jeder Kapitelbeginn wird durch rote Lombarden angezeigt.
target="http://diglib.hab.de/?db=mss&list=ms&id=50-5-aug-2f&catalog=Heinemann">Handschriftenbeschreibung</ref> im Katalog der Augusteischen Handschriften von Otto
</p>
von Heinemann (1898) kann in der Handschriftendatenbank der HAB konsultiert werden.</p>
<p>Die <reftarget="http://diglib.hab.de/?db=mss&list=ms&id=50-5-aug-2f&catalog=Heinemann">detaillierte Handschriftenbeschreibung</ref> im Katalog der Augusteischen Handschriften von Otto v. Heinemann befindet sich in der Handschriftendatenbank der HAB.</p>
<p>Der Text wurde mit <reftarget="https://app.transkribus.eu/">Transkribus</ref> erfasst und im XML-Format nach dem Schema des <reftarget="https://tei-c.org/">TEI-Konsortiums</ref> ausgezeichnet. Dabei wurden Entitäten (Personen und Orte) mit den Normdaten der Deutschen Nationalbibliothek verknüpft.</p>
<p>Eine Textausgabe auf der Grundlage der drei bekannten Handschriften (Heidelberg, UB, Cod. pal. germ. <reftarget="https://doi.org/10.11588/diglit.537#0168">478</ref>; Dresden, SLUB, Cod. M <reftarget="http://digital.slub-dresden.de/id276833007">59</ref> sowie unser Codex) mit neuhochdeutscher Übersetzung liegt vor:</p>
<p>Johannes Hartlieb, Das Buch der verbotenen Künste. Aberglaube und Zauberei des Mittelalters. Aus dem Mittelhochdeutschen übersetzt, kommentiert und mit einem Glossar versehen von Falk Eisermann und Eckhard Graf. Mit einer Einleitung und einem Anhang von Christian Rätsch, München 1998
(Diederichs Gelbe Reihe <reftarget="https://opac.lbs-braunschweig.gbv.de/DB=2/XMLPRS=N/PPN?PPN=247520519">149</ref>).</p>